IBP Medical
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Gewährleistungsbedingungen
 

 

IBP Medical GmbH ("IBP") leistet für einen Zeitraum von zwei Jahren die Gewähr dafür, dass die Produkte frei von Verarbeitungs- und Materialfehlern sind.
Mängelrügen müssen unverzüglich (bzw. nach Entdeckung eines verborgenen Mangels) und schriftlich abgegeben werden. Die Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Reparatur oder auf den Austausch der schadhaften Teile.

Für die Instandsetzung ist das Gerät an IBP, Hannover mit einem Protokoll der Beanstandung einzusenden.Transportkosten und -risiken gehen zu Lasten des Einsenders.

Die Ausführung von Gewährleistung bewirkt weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Gewährleistungszeit. Ausgewechselte Teile gehen in das Eigentum von IBP über.


Eine Gewährleistung entfällt für Schäden oder Mängel, die aus nicht vorschriftsmäßigem Anschluss, unsachgemäßer Handhabung, Reparaturversuchen durch nicht autorisierte Personen sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind.

Verschleißteile wie Batterien und pH-Elektroden sind von der Gewährleistung ausgenommen.

Sollten wir feststellen, dass kein Anspruch auf Garantieleistung feststeht, werden wir Ihnen einen Kostenvoranschlag für die Serviceleistung erstellen.

Weitere als die hier angeführten Garantie- und Gewährleistungsverpflichtungen, insbesondere für Folgeschäden, werden von uns nicht übernommen. Auch in Reklamationsfällen ist der Kaufpreis zunächst voll zu zahlen, Abzüge, Aufrechnungen und Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.

 
Als Option ist eine Verlängerung der Gewährleistung um drei Jahre käuflich erhältlich..

 
 

 
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